ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Gästen und dem Hotel Lauberhorn mit Sitz in Grindelwald.

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Reservation des Gastes durch das Hotel zustande, in der Regel dem Erhalt der Kreditkartendaten / Eingang der Vorauszahlung. In Ausnahmefällen kann eine Reservierung auch mündlich erfolgen. Meldet der buchende Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten, sich aus der Reservation ergebenden, Rechnungsbetrag.


2. Leistungen

Die konkreten Leistungen des Hotels richten sich nach der Reservationsbestätigung. Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Diese Leistungen werden separat abgerechnet.

3. Preise und Zahlungspflicht

Die Preise ergeben sich aus der Bestätigung respektive der Preisliste. Als Garantie jeder Reservation, verlangen wir die Angabe der Kreditkartendaten. Ihre Kreditkarte gilt als Garantie Ihrer Reservation. Sind die Angaben der Kreditkarte falsch, wird die Reservation trotz automatischer Reservationsbestätigung nicht aufrecht erhalten. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Langzeitreservationen und/oder Hochsaison sowie Feiertagen eine angemessene Anzahlung der Karte zu belasten, welche bei Anreise der anfallenden Kosten angerechnet wird.
Ist der Gast nicht im Besitz einer Kreditkarte, so kann eine entsprechende Anzahlung geleistet werden, welche an den geschuldeten Gesamtbetrag angerechnet wird.
Die Schlussrechnung/Gesamtrechnung ist anlässlich des Check-outs bar in Schweizer Franken / Euro oder mit einer vom Hotel akzeptierten Debit-/Kreditkarte zu bezahlen.

4. Bedingungen bei Annullation oder No-show (Nichterscheinen)

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, sind folgende Annullationskosten zu bezahlen:
 Stornierungen und Aenderungen, die bis zu 7 Tage (während Weihnachten/Neujahr bis zu 21 Tage) vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenlos.
 Stornierungen und Aenderungen, die verspätet erfolgen, oder Nichtanreisen und frühzeitiges Abreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Massgebend für die Berechnung ist das Eintreffen der Annullation beim Hotel.


5. Zimmerbezug und Rückgabe

Die Zimmer werden ab 15 Uhr am Anreisetag zur Verfügung gestellt. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10 Uhr vormittags freizugeben. Wir bitten unsere Gäste, die Rechnung jeweils am Vorabend zu begleichen.Unsere Réception ist bis 21 Uhr abends besetzt. Eine spätere Anreise ist dem Hotel zu melden. Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, vorbehältlich einer anderen Abmachung.Die Zimmer dürfen nur zum vereinbarten Zweck der Übernachtungen benützt werden. Das Hotel ist berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen, wenn der Vertrag unter falschen oder irreführenden Angaben abgeschlossen worden ist oder das Zimmer nicht vertragsgemäss genutzt wird.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung.


6. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichteres Verschulden wird nicht gehaftet.
Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, die es dem Gast lediglich vermittelt hat (Ziffer 2).
Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Hotel unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen. Sämtliche Forderungen gegenüber dem Hotel verjähren innert 6 Monaten nach Vertragsende, sofern die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht längeren Fristen nachsehen. Die ausservertraglichen Haftungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


7. Weitere Bestimmungen

Anwendbares Recht: Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast/Buchungsstelle und dem Hotel Lauberhorn ist Schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
Als Gerichtsstand wird Interlaken vereinbart, wobei dem Hotel Lauberhorn freigestellt bleibt, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.

Grindelwald, August 2018


Hotel Lauberhorn
Obere Gletscherstrasse 41
CH – 3818 Grindelwald
Tel. +41 (0) 33 853 10 82